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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 9/92   

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https://dejure.org/1992,5138
OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 9/92 (https://dejure.org/1992,5138)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1992 - 19 U 9/92 (https://dejure.org/1992,5138)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1992 - 19 U 9/92 (https://dejure.org/1992,5138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtliches Geständnis konkludent

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 288
    Gerichtliches Geständnis konkludent

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliches Geständnis; Ausdrückliche Erklärung; Parteivortrag; Gesamtwürdigung; Konkludente Erklärung; Schlüssige Erklärung; Prozessuale Erklärung; Mündliche Verhandlung; Erklärung außerhalb der mündlichen Verhandlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 288
    Gerichtliches Geständnis muß nicht ausdrücklich erklärt werden L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 573
  • VersR 1993, 1377
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 9/92
    Entgegen von der Klägerin im Schriftsatz vom 08.07.1992 vertretenen Ansicht zeigt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1983, 1496 nichts anderes.
  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZR 332/93

    Rechtskraft einer Entscheidung auf eine anhängige Widerklage - Innerprozessuale

    Prozessuale Erklärungen können für sich betrachtet oder im Zusammenhang mit anderen Parteiäußerungen ein stillschweigendes Geständnis enthalten (Senatsurteile vom 7. März 1983 - VIII ZR 331/81 = NJW 19.03.1496 unter I 2 b; vom 4. April 1990 - VIII ZR 125/89 = NJW-RR 19.00.1150 unter IV 1; vgl. auch OLG Köln = NJW-RR 1993, 573).
  • OLG Köln, 12.10.1994 - 13 U 38/94

    Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses der Hauptpartei durch Streithelfer

    Ein gerichtliches Geständnis muß nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann sich auch aus der Gesamtwürdigung des Parteivortrags konkludent ergeben (vgl. BGH NJW 1962, 1390; BGH NJW 1991, 1683 ; OLG Köln, OLGR Köln 1992, 282 = NJW-RR 1993, 573 ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3720
OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92 (https://dejure.org/1992,3720)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.09.1992 - 8 U 297/92 (https://dejure.org/1992,3720)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. September 1992 - 8 U 297/92 (https://dejure.org/1992,3720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsrechtsstreit; Übertragung auf Einzelrichter; Anfechtbarkeit; Wesentlicher Verfahrensmangel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Grünstadt, 20.01.1986 - 1 C 515/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Damit war er seiner Verpflichtung nachgekommen, zumindest allgemein anzugeben, in welche Richtung er durch seine Fragen eine weitere Aufklärung herbeiführen wollte (vgl. BGH NJW 1957, 870; NJW-RR 1986, 1471).

    Ob der Antrag auch dann zurückgewiesen werden kann, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Befragung des Sachverständigen zu einer anderen Beurteilung durch das Gericht führen wird (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1471; dagegen: Pantle, aaO., S. 314), kann dahinstehen.

    Schließlich konnte auch im Hinblick auf die substantiierten Einwendungen des Klägers gegen das Gutachten vom 10. Juni 1991 nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, daß die Befragung des Sachverständigen zu einer anderen Beurteilung des Erstgerichts hätte führen können (BGH NJW-RR 1986, 1471).

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Im übrigen gehört es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, daß den Parteien die Möglichkeit eingeräumt wird, einem Sachverständigen nach vorliegen des schriftlichen Gutachtens Fragen zu stellen (vgl. BGH NJW 1983, 340 ; NJW-RR 1987, 339).

    Daß das Gericht selbst das, Sachverständigengutachten als nicht erläuterungsbedürftig ansieht, ist lediglich für die Frage von Bedeutung, ob das Gericht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens gemäß § 411 Abs. 3 ZPO gehalten ist, den Sachverständigen von sich aus zur Erläuterung des Gutachtens zu laden (vgl. BGH NJW 1982, 2874 ; NJW-RR 1987, 339).

    Der Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des Sachverständigen kann nur abgelehnt werdet, wenn er verspätet gestellt, rechtsmißbräuchlich ist, oder die dem Sachverständigen vorgelegte Fachfrage aus Rechtsgründen keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr hat (vgl. BGH NJW 1983, 340 , NJW-RR 1987, 339; 1989, 954; Pantle MDR 1989, 313 ff. m.w.N.).

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 130/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Im übrigen gehört es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, daß den Parteien die Möglichkeit eingeräumt wird, einem Sachverständigen nach vorliegen des schriftlichen Gutachtens Fragen zu stellen (vgl. BGH NJW 1983, 340 ; NJW-RR 1987, 339).

    Der Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des Sachverständigen kann nur abgelehnt werdet, wenn er verspätet gestellt, rechtsmißbräuchlich ist, oder die dem Sachverständigen vorgelegte Fachfrage aus Rechtsgründen keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr hat (vgl. BGH NJW 1983, 340 , NJW-RR 1987, 339; 1989, 954; Pantle MDR 1989, 313 ff. m.w.N.).

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Das Landgericht hat deshalb den Anhörungsantrag des Klägers insoweit wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit der Fragen zu Recht abgelehnt (BGH NJW-RR 1989, 953).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80

    Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in VersR 1981, 1151, wird verwiesen.
  • OLG Hamm, 29.10.1990 - 13 U 350/88

    Schmerzensgeld; Erwerbsunfähigkeit; Schäden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Insoweit wäre deshalb noch zu klären gewesen, ob die Beklagte den Beweis erbringen kann, daß die vom Kläger geklagten Kopfschmerzen als rein psychogene Reaktionen, etwa in Form einer Unfall- und Entschädigungsneurose betrachtet werden können (vgl. hierzu Huber, Psychiatrie, 4. Aufl., S. 95 u. 383 ff., OLG Hamm VersR 1992, 840 ).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Daß das Gericht selbst das, Sachverständigengutachten als nicht erläuterungsbedürftig ansieht, ist lediglich für die Frage von Bedeutung, ob das Gericht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens gemäß § 411 Abs. 3 ZPO gehalten ist, den Sachverständigen von sich aus zur Erläuterung des Gutachtens zu laden (vgl. BGH NJW 1982, 2874 ; NJW-RR 1987, 339).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Damit war er seiner Verpflichtung nachgekommen, zumindest allgemein anzugeben, in welche Richtung er durch seine Fragen eine weitere Aufklärung herbeiführen wollte (vgl. BGH NJW 1957, 870; NJW-RR 1986, 1471).
  • OLG Oldenburg, 13.03.1990 - 5 U 12/89

    Arzthaftung; Behandlungsfehler; Plastisch-chirurgische Maßnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    Vielmehr kann ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinn des § 539 Abs. 1 ZPO auch dann vorliegen, wenn die Übertragung unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO erfolgt ist (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1990, 863 ; Deubner in Münchner Komm. zur ZPO , Rdz. 63 zu § 348 ZPO ).
  • OLG Schleswig, 11.07.1986 - 14 U 263/85

    Rechtsstreit; Einzelrichter ; Übertragung; Durchführung des zweiten Haupttermin;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1992 - 8 U 297/92
    a) Die Voraussetzungen eines Mangels im Sinn des § 539 ZPO sind u.a. dann erfüllt, wenn die Entscheidung der ersten Instanz durch ein nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht ergangen ist (vgl. OLG Schleswig NJW 1988, 69 ; Zöller-Schneider, 17. Aufl., Rdz. 5 zu § 539 ZPO ).
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 69/83

    Anspruch auf Verdienstausfall bedingt durch eine Hirnstörung auf Grund

  • OLG Köln, 18.03.1985 - 7 U 163/84
  • OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99

    Beweisrechtliche Auswirkungen von Dokumentationsmängeln bei der Arzt-Haftung

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  • OLG Koblenz, 04.06.2010 - 5 U 1317/09

    Verfahrensrecht - Gesetzl. Richter bei Kammerentscheidung in Einzelrichtersache

    Da der Gesetzgeber die in § 547 ZPO bestimmten Verfahrensverstöße als so gravierend einstuft, dass er meint, sie entzögen dem Berufungsurteil ohne Weiteres die Grundlage, kann Entsprechendes auch dann angenommen werden, wenn der Mangel statt in zweiter schon in erster Instanz vorliegt (so - allerdings zum früheren Recht - Grunsky in Stein - Jonas, ZPO 21. Auflage Rdn. 6 zu § 539 ZPO; Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht in NJW 1988, 69 und OLG Nürnberg in NJW-RR 1993, 573 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 24 U 53/00

    Entscheidung durch den Einzelrichter an Stelle der an sich zuständigen

    Würde die Rüge im Berufungsverfahren zugelassen (ablehnend Zöller/Greger aaO, Münch/Komm-Deubner, ZPO, § 348 Rn.68f; a.A. OLG Schleswig NJW 1988, 69; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 573 ),müsste unter größtem Ressourcenverlust auch dann das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfahren an die Kammer zurückverwiesen werden, wenn die angefochtene Entscheidung sachlich richtig ist, vom Senat also bestätigt werden müsste.
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